Betrieblicher Rettungsdienst
Der Einsatz einer*s Betriebssanitäter*in ist nach §27 DGUV-Vorschrift gesetzlich verpflichtend, wenn in Ihrem Betrieb mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind. Die Fähigkeiten dieser Person gehen über die Aufgaben einer*s Ersthelfer*in hinaus. Die Aufgaben der*s Betriebssanitäterin liegen in der Ersten Hilfe und dem zusätzlichen Einsatz von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe oder Sauerstoffbehandlungsgerät. Hierbei unterstützen wir Sie gerne, sprechen Sie uns an!